Aktuelles
Die nächste StuPa-Sitzung ist am Mittwoch, den 23. Mai um 20 Uhr in F 55 (Campus 2). Es geht wie am Folgetag um 20h in A9/10 um den Haushalt 2012/13.
Die ULI-LHG trifft sich im Sommersemester 2012 dienstags um 18 Uhr im A/B-Foyer.
Stellungnahme der ULI-LHG-Fraktion vom 19.03.2012
Die ULI-LHG-Fraktion im StuPa lehnt nach wie vor die Einrichtung eines Referats mit dem Attribut "feministisch" ab. Wir akzeptieren aber das Urteil von Universitätspräsident
Jäckel zur Definition der absoluten Mehrheit, da uns dessen Begründung schlüssig erscheint. Es ist zu begrüßen, dass nun wenigstens diese eine Satzungslücke
geschlossen ist.
Durch die mangelhafte Argumentation im ersten Schreiben des StuPa-Präsidiums und dem harschen Hinweis darin, das Präsidium entscheide allein über die Satzungsauslegung,
wurde aus unserer Sicht der Widerspruch beim Universitätspräsidenten provoziert, der den AStA Geld für ein anwaltliches Gutachten gekostet hat. Für die Zukunft bleibt zu
hoffen, dass das StuPa-Präsidium sich etwas mehr Mühe bei der Satzungsauslegung gibt.
Pressemitteilung der Fraktionen RCDS, AUS! und ULI-LHG des Studierendenparlaments der Universität Trier vom 22.02.2012
Opposition verhindert Einrichtung des „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“
Überfordertes Präsidium präsentiert eigene Rechtsvorstellung
Nach der erfolgreichen Verhinderung der Einrichtung des sogenannten „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“ an der Universität Trier, ein Ereignis, welches auch außerhalb der Universität in bislang ungekannter Art hohe Wellen schlug und selbst durch linke Bundestagsabgeordnete Beachtung fand, will das Präsidium des Studierendenparlaments die Einrichtung nachträglich für rechtens erklären.
Auf Vorschlag der Mehrheitsfraktionen wurde vor zwei Wochen der Versuch gestartet, das „autonome Referat“ einzurichten. Hierzu fehlte der Koalition jedoch eine Stimme der anwesenden Parlamentarier und die erforderliche absolute Mehrheit wurde knapp verpasst. Annika Jähnke, die amtierende Präsidentin des Studierendenparlaments (kurz: StuPa) und zugleich scheidende Vorsitzende des „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“, schaffte es nicht, die anwesenden Parlamentarier zu einer Einigung zu bewegen und vertagte nachfolgend die Sitzung. Sie versicherte, die umstrittene Rechtsfrage durch die Rechtsabteilung der Universität prüfen zu lassen. Eine solche Prüfung ist jedoch entgegen ihrer Zusage nicht erfolgt, vielmehr wurde den Abgeordneten eine Mail mit einer eigenen, zweifelhaften Rechtsvorstellung zugeschickt, in der das StuPa-Präsidium auf die Einrichtung des Referats bestand. Es stellt sich die Frage, ob Frau Jähnke hier, wie es sich für ihr Amt gehört, objektiv, unabhängig und unbefangen sein kann mit Blick auf ihr ehemaliges Amt im Frauen- und Lesbenreferat.
Bezüglich der Entscheidung des StuPa-Präsidiums, das Referat als eingerichtet anzusehen, ist unklar, ob man die Rechtslage wirklich verantwortungsvoll und unbefangen geprüft hat oder die Glaskugel befragt wurde. In der Stellungnahme des Präsidiums wird nicht nur auf die Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowieso auf die Geschäftsordnung der Universität Mainz verwiesen, welche die betreffende Rechtsfrage jedoch in keinster Weise ansprechen oder klären, sondern zudem die Mängel der eigenen Geschäftsordnung sowie Satzung der verfassten Studierendenschaft an der Universität Trier hervorgehoben. Kritisch ist hier nicht nur das Rechtsverständnis der einzelnen Mitglieder des Präsidiums, sondern auch deren Vorgehensweise. Denn wie soll eine Unstimmigkeit sinnvoll geklärt werden, wenn die eigenen Nachschlagewerke eklatante Mängel aufweisen?
Am Ende seiner Stellungnahme weist das Präsidium dann auch nochmals darauf hin, dass die alleinige Auslegung der Geschäftsordnung sowie der Satzung, welche zuvor als mangelhaft beurteilt wurde, alleine dem Präsidium obliegt. Dies wird formuliert wie folgt:
„An dieser Stelle möchten wir, auf Grund der Erfahrungen der letzten Sitzung, grundsätzlich darauf hinweisen und diesen Umstand betonen, dass weder AStA- noch StuPa-Mitglieder
oder sogar Gäste über die Auslegung von Satzungen und Geschäftsordnung entscheiden, sondern dass diese Entscheidung allein dem Präsidium obliegt.“
Auch hier sollte kritisch reflektiert werden, ob die ehemalige Vorsitzende des „feministischen Frauen- und Lesbenreferats“ hier ihrer überparteilichen Funktion als StuPa-Präsidentin gerecht wird oder ob sie mit dieser Aufgabe schlichtweg überfordert ist.
Die Oppositionsgruppen haben nun gegen die Entscheidung des StuPa-Präsidiums, das autonome feministische Frauen- und Lesbenreferat als eingerichtet anzusehen, Beschwerde beim Präsidenten der Hochschule eingelegt.
Nach der Einreichung der Beschwerde durch die Vertreter der Opposition hat die Universitätsleitung den AStA zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der AStA hat sich daraufhin entschieden, sich in dieser Sache von seinem Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, von der Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster vertreten zu lassen.
Wir begrüßen, dass der AStA in dieser Sache fachlichen Rat in Anspruch nimmt und dass ausnahmsweise Gelder der Verfassten Studierendenschaft für sinnvolle Zwecke ausgegeben werden.
Am Rande der Debatte sollte man sich auch einmal damit auseinandersetzen, wie sinnvoll, notwendig und legitim ein aus studentischen Zwangsabgaben finanziertes „feministisches Frauen- und Lesbenreferat“ bei einer StuPa-Wahlbeteiligung von knapp 11 % sowie einer Frauen-Vollversammlung, bei der man die Teilnehmer an zwei Händen abzählen kann, ist.
Für die Fraktionen von
RCDS - Cathrine Becker
AUS! - Daniel Kruppert
ULI-LHG - Andreas Lehrfeld
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